In Anbetracht der aktuellen Stromversorgungslage und -preise überlegt sicher der ein oder andere, sich ein „Mini-Volkskraftwerk“ bzw. eine Stecker-Solaranlage zuzulegen. Bisher haben sich allerdings viele Interessierte von der Bürokratie abschrecken lassen.

Doch das soll sich noch dieses Jahr ändern. Hinter der sperrigen Bezeichnung „Entwurf eines Gesetzes zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen“ verbergen sich zur Abwechslung einmal nicht neue bürokratische Hürden, sondern ausdrücklich der Abbau selbiger. Das heißt, der Ausbau der Solarenergie soll vereinfacht und deutlich beschleunigt werden. Davon profitieren auch die Balkonkraftwerke.

Bei diesen kleinen Stromerzeugern (bis zu 600 Watt sind momentan zugelassen), die am Balkon, auf der Terrasse oder an der Fassade montiert werden können, handelt es sich um elektrische Haushaltsgeräte, die meist so konzipiert sind, dass sie auch von Laien installiert werden können. Ein größerer baulicher Eingriff ist nicht nötig und sie können bei einem Umzug mit wenig Aufwand abgebaut und mitgenommen werden. Das macht sie auch für Mieter attraktiv, zumal seit Jahresbeginn sogar die Mehrwertsteuer für die Anschaffung wegfällt. Der Preis eines Komplettpakets inklusive Spannungswandler bewegt sich je nach Leistung und Qualität zwischen 600 und 1.200 Euro.

Die Stromeinsparung liegt bei 10 bis 20 Prozent und der Einbau lohnt sich praktisch immer. Das bestätigt auch die Verbraucherzentrale Niedersachsen: Nach deren Modellrechnung kann bereits eine Anlage mit nur 600 Watt rund 400 bis 600 Kilowattstunden pro Jahr liefern, was bei einem angenommenen Strompreis von 40 Cent/kWh bis zu 240 Euro jährliche Ersparnis bringen würde. Gemessen am vergleichsweise günstigen Anschaffungspreis hat sich eine solche Anlage somit bereits innerhalb weniger Jahre amortisiert. Die Lebensdauer moderner Solarmodule wird mit mindestens 20 Jahren veranschlagt.

Was wird einfacher?

– Der wichtigste Punkt ist, dass künftig sowohl Eigentümer als auch Mieter einen Anspruch (!) auf das Anbringen der sogenannten Steckersolargeräte haben sollen. Somit wären künftig weder eine Erlaubnis vom Vermieter noch eine Mehrheitsentscheidung der Eigentümerversammlung erforderlich, denn bislang scheiterte eine Installation nicht selten bereits daran.

– Die maximal erlaubte Leistung der Solarmodule („Bagatellgrenze“) soll von 600 auf 800 Watt angehoben werden.

– Geplant ist außerdem, den Weg freizumachen für den Betrieb der Anlagen über handelsübliche Schuko-Stecker. Lange Zeit forderte der mächtige Branchenverband VDE (Verband der Elektrotechnik) noch einen speziellen Stecker, tritt inzwischen aber ebenfalls für einen Abbau dieser und anderer Hürden ein.

– Der Einsatz von Balkonkraftwerken soll unkomplizierter werden, daher ist künftig deren Anmeldung ausreichend. Die bisherige Genehmigungspflicht fällt weg.

– Installation und Anschluss der „Stecker-Solargeräte“ müssen nicht mehr von einem Elektriker ausgeführt werden.

Übrigens: Einige Bundesländer bezuschussen die Anschaffung von Balkonkraftwerken, vereinzelt existieren sogar Förderprogramme auf kommunaler Ebene. Nachfragen lohnt sich!

Quellen: bmj.de, haufe.de, energiemagazin.com, ecoflow.com, ndr.de, bing.de, verbraucherzentrale-niedersachsen.de