Immer mehr Überschwemmungen mit verheerenden Folgen müssen wir als Folge des Klimawandels in Kauf nehmen. Jüngstes Beispiel sind die Überschwemmungen in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Bayern. Mehr als 180 Menschen kamen ums Leben, viele weitere wurden verletzt. Der Sachschaden wird auf zweistellige Milliardenbeträge geschätzt. Auf einen Schlag sind viele Lebensgrundlagen zerstört worden, denn nur 55% der deutschen Hausbesitzer haben eine Versicherung gegen Elementarschäden.
Was viele nicht wissen ist, dass im Falle eines Hochwasserschadens eine Gebäudeversicherung meist nicht ausreicht, denn für Hochwasser, Überschwemmungen oder Erdrutsche durch extreme Wetterbedingungen ist eine Elementarschaden- oder, neuer, Naturgefahrenschutzversicherung notwendig, als Zusatz zur Hausrats- und/ oder Wohngebäudeversicherung.
Besitzer, die in der Nähe von Gewässern leben, sollten dringend ihren Versicherungsschutz überprüfen und sich erkundigen, wie sie bei Bedarf zusätzlichen Schutz gegen extreme Wetterereignisse erhalten können. Wichtige Kriterien für den Versicherungsvergleich sind: Wie hoch ist die Deckungssumme? Ist es möglich, Mehrkosten durch die Vereinbarung eines Selbstbehalts im Schadensfall zu reduzieren? Sind Schäden durch Rückstau (Wasser, das durch ein Abflussrohr ins Haus gelangt) mitversichert? Welche Risiken sind ausgeschlossen? Weitere wichtige Kriterien sind Annahmen über die Kosten für Abbruch und Sanierung sowie die zusätzlichen Kosten von Sturmschäden aufgrund behördlicher Auflagen.
Aber was müssen Sie im Notfall tun, um Versicherungsschutz zu bekommen? Zunächst sollten Sie den Schaden umgehend der Versicherung melden und das Schadensausmaß durch Fotos oder Videos festhalten. Darüber hinaus ist der Versicherungsnehmer zur Schadensminderung verpflichtet. Daher sollte er nicht zusehen, wie sich der Keller füllt, sondern weitere Schäden, wie z. B. bei Hochwasser, sofort Wasser abpumpen, und im betroffenen Gebäudeteil gelagerte Haushaltsgegenstände sicher umlagern. Die Maßnahmen müssen zumutbar sein, damit Sie sich nicht selbst gefährden. Wenn Sie den Schaden selbst reparieren möchten, sollten Sie dies nach Rücksprache mit der Versicherung tun.
Welche Kosten übernimmt die Versicherung?
Wer eine Wohngebäudeversicherung mit Naturgefahrenschutz abgeschlossen hat, hat das Recht, nach starken Regenfällen oder Hochwasserereignissen das Haus innen und außen sowie ggf. in und an Garage oder Nebengebäuden zu renovieren. Ist das Gebäude durch Trockenlegung und Sanierung nicht zu retten, übernimmt die Versicherung die Kosten für den endgültigen Abriss und Bau des gleichwertigen Hauses. (Hinweis: gleitenden Neuwert vereinbaren.) Ist das Haus vorübergehend unbewohnbar, werden zusätzlich die Übernachtungskosten oder Schäden durch Mietausfall berücksichtigt. Die Hausratversicherung mit Elementarschutzschutz übernimmt Wiederbeschaffungspreise oder Reparaturkosten für beschädigtes Inventar.
Angesichts der steigenden Kosten extremer Wetterereignisse durch den Klimawandel kann es für Menschen in Risikogebieten inzwischen schwierig sein, eine willige Versicherungsgesellschaft zu finden.
Verbraucherschützer fordern eine Elementarschadenversicherung für alle Bürger – dann kann sich die Politik in Zukunft nicht aus dieser Angelegenheit zurückziehen, etwa mit dem Hinweis auf die Eigenverantwortung der Betroffenen. Um Menschen vor schweren Naturereignissen zu schützen, braucht es statt bürokratischer Ungeschicklichkeit ein schnell umsetzbares Präventionskonzept und klare Regeln für die finanzielle Hilfe im Katastrophenfall.
Auskunft darüber, wie stark das eigene Gebäude durch Hochwasser gefährdet ist, gibt der Kompass Naturgefahren des Versichererverbands GDV.
Quellen: haufe.de, tagesschau.de, rtl.de, ndr.de, focus.de, anwalt.de, sueddeutsche.de, finanztip.de, focus.de, dieversicherer.de, rnd.de, deutschlandfunk.de