Was lange währt…….. Nun ist es doch verabschiedet, das GEG (Gebäudeenergiegesetz). Es eint bisherige Gesetze wie EnEG (Energieeinspargesetz und EnEV (Energieeinsparverordnung) und EEWärmeG (Erneuerbare-energien-Wärmegesetz). Die Energieeffizienz und Nachhaltigkeit im Wohnbau soll damit gefördert werden und zum Klimaschutz beitragen.
Für Hauseigentümer bedeutet das nun, dass sie bis 30. Juni 2026 weiterhin neue Gas- oder Ölheizungen einbauen können, die zu 100% durch fossile Brennstoffe (also Öl oder Gas) betrieben werden, sollte Ihre Stadt oder Gemeinde über 100.000 Einwohner haben und noch keinen Wärmeplan vorgelegt haben. In diesem Plan werden alternative Energieträger angezeigt, an die sich Hausbesitzer anschließen können. Bei Städten und Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern ist Zeit für den Wärmeplan bis 30.Juni 2028.
Ist die Heizung defekt aber noch reparabel, spielt das Alter der Heizung eine Rolle. Heizungen unter 30 Jahren dürfen jederzeit repariert werden, auch nach 2026/2028. Wenn sie über 30 Jahre alt ist, kommt es darauf an, ob es sich um einen Brennwertkessel bzw. eine Niederdruck Therme handelt. In diesem Fall darf auch ohne zeitliche Beschränkung repariert werden.
Wohnt der Eigentümer selbst seit 01.02.2022 in seinem Haus (EFH/ZFH), darf jede Heizung unabhängig von Alter und Art, zeitlich unbegrenzt repariert werden.
Fällt die Heizanlage ganz aus und muss ersetzt werden, gilt folgendes: Vor 1.1.2024 greift das neue GEG noch nicht und es kann frei entschieden werden. Nach 1.1.2024 muss geprüft werden, ob ein kommunaler Wärmeplan vorliegt. Wenn ja, muss die neue Heizung mindestens mit 65% erneuerbare Energien betrieben sein. Das können zum Beispiel die gerade sehr beliebten Wärmepumpen sein, Pelletheizungen oder Solarthermieheizung.
Bereits jetzt kann man beim Heizungstausch mit verschieden Zuschüssen und Förderungen vom Bund rechnen. So können sich auch Bürger*innen mit unteren und mittleren Einkommen den Umstieg auf klimafreundliches Heizen leisten.
Quelle: www.energiewechsel.de